Ohne Weiteres kann anhand dieser Bilder festgestellt werden, dass das äusserliche Erscheinungsbild der im Verfügungszeitpunkt 25-jährigen Beschwerdeführerin durch den Haarverlust erheblich und empfindlich beeinträchtigt ist. Des Weiteren ist unbestritten, dass die Beschwerdeführerin an Alopecia androgenetica im Stadium II auf der Ludwig-Skala leidet, was sich durch deutlich sichtbaren Haarverlust kennzeichnet. Bereits aufgrund der gestellten Diagnose und des festgestellten Ausmasses des Haarverlusts anhand der Ludwig-Skala ist von einer grossen Beeinträchtigung der äusseren Erscheinung als junge Frau auszugehen.