Diese Ausdehnung der Perückenversorgung erfolgte im Hinblick auf die soziale Eingliederung, wurde doch in den Materialien zur Änderung der Hilfsmittelliste (Erläuterungen des Bundesamt für Sozialversicherungen [BSV]) ausgeführt, der Wegfall des (*) bedeute, dass es inskünftig für die Abgabe einer Perücke genüge, wenn diese für die Pflege gesellschaftlicher Kontakte oder das Auftreten in der Öffentlichkeit benötigt werde. In dieser Beziehung würden die Verwaltungsweisungen bei den Perücken für Männer noch gewisse Einschränkungen festlegen müssen, da man einen kahlköpfigen Mann in der Regel nicht als invalid bezeichnen könne (BGer-Urteil 9C_550/2012 vom 13.7.2013 E. 2.1 und 2.2 mit weiteren