Als wichtig für die persönliche Zukunft der Beschwerdeführerin erachtete sie die Fortführung der Psychotherapie und wenn möglich eine gewisse Form von Beschäftigung ausser Haus, welche sie in Kontakt zu anderen Menschen bringe. Unter Hinweis auf diesen Abschlussbericht der IG Arbeit hielt die IV-Stelle in ihrem Vorbescheid vom 14. März 2014 betreffend Abbruch der Wiedereingliederungsmassnahme per 3. Februar 2014 verbunden mit der Aufhebung der Rente per 31. März 2014 fest, ihre Abklärungen hätten ergeben, dass eine Weiterführung der Integrationsmassnahmen nicht den nötigen Erfolg gebracht habe. Eine Eingliederung in die freie Wirtschaft sei unter diesen Umständen nicht realistisch.