Sie habe auch mehr Abgrenzungsfähigkeiten gegenüber anderen entwickelt. Die IG Arbeit sah aufgrund der deutlichen Verschlechterung der Gesamtsituation (häufige Absenzen durch körperliche und psychische Instabilität) und einer damit einhergehenden verminderten Belastbarkeit die Möglichkeit einer Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt derzeit als nicht gegeben und empfahl den Abbruch der beruflichen Massnahmen. Als wichtig für die persönliche Zukunft der Beschwerdeführerin erachtete sie die Fortführung der Psychotherapie und wenn möglich eine gewisse Form von Beschäftigung ausser Haus, welche sie in Kontakt zu anderen Menschen bringe.