8a Abs. 2 lit. d und Abs. 4 IVG zu. Mit Mitteilung vom 6. Februar 2013 erteilte die IV-Stelle der Versicherten eine Kostengutsprache für ein Belastbarkeitstraining als Integrationsmassnahme vom 4. Februar bis 3. Mai 2013 bei der IG Arbeit. Diese Integrationsmassnahme wurde alsdann bis 3. August 2013 und schliesslich bis zum 3. Februar 2014 als Aufbau- bzw. Arbeitstraining verlängert, dies gestützt auf die Abschlussberichte der IG Arbeit vom 7. Mai 2013, 30. Juni 2013 und 6. November 2013. Gemäss diesen Berichten der IG Arbeit war das Ziel dieser Trainings unter anderem, ein stabiles 50 %-Pensum zu erreichen.