Wie aus den IV-Protokolleinträgen vom 2. August bis 15. November 2012 (Zeitpunkt der Verfügung) zu entnehmen ist, haben sich nur die "Fachpersonen Leistungen Erwachsene" bzw. das (nicht näher spezifizierte) Expertenteam mit der Beschwerdeführerin befasst. Ob dabei die Stellungnahme des behandelnden Psychiaters Dr. C vom 15. September 2012 beachtet worden ist, ergibt sich aus dem Protokoll nicht. Insbesondere hat die IV-Stelle es auch unterlassen, die verlangte fachgerechte, medizinische Begutachtung der Beschwerdeführerin anzuordnen.