Wie sich aus den Akten und insbesondere auch aus der Verfügung vom 15. November 2012 ergibt, wurde vorliegend die Rente im Rahmen der SchlB zur 6. IV-Revision aufgehoben, ohne dass die medizinischen Untersuchungen im Zeitpunkt der Revision aktuell waren und ohne dass sich die IV-Stelle mit der obengenannten massgeblichen Fragestellung auseinandergesetzt hatte. Wie aus den IV-Protokolleinträgen vom 2. August bis 15. November 2012 (Zeitpunkt der Verfügung) zu entnehmen ist, haben sich nur die "Fachpersonen Leistungen Erwachsene" bzw. das (nicht näher spezifizierte) Expertenteam mit der Beschwerdeführerin befasst.