Naturheilmittel bringen hier gar nichts. Gemäss ihren Angaben sieht sie ihren Psychotherapeuten lediglich einmal im Monat, Psychopharmaka werden keine regelmässig eingenommen. Diese Behandlung muss als nicht adäquat bewertet werden. Aufgrund der eindeutigen Sach- und Rechtslage ist kein anderer Entscheid möglich." Mit dieser Begründung ist die IV-Stelle weit über diejenige in der ursprünglichen Verfügung vom 15. November 2012 hinausgegangen. Damals verwies sie lediglich auf das bei der Beschwerdeführerin seit 2002 vorliegende myofasciale Schmerzsyndrom, das gemäss der Beurteilung des Expertenteams eine gesundheitliche Beeinträchtigung darstelle, die aus objektiver Sicht überwindbar sei.