Dies sind klare "Päusbonog-Diagnosen" mit nicht rechtsgenüglicher psychiatrischer Komorbidität. Es gibt absolut keine Zweifel, dass es sich um einen "6a-Fall" handelt. Ob die Schmerzen oder die Depression im Vordergrund stehen, spielt gemäss Bundesgericht keine Rolle, da bei diesen Beschwerdebildern beides untrennbar miteinander verbunden ist. Ausserdem wird die Versicherte nicht adäquat therapiert. Im Aktenverlauf wird wiederholt eine Gewichtsreduktion, körperliche Aktivität und eine psychotherapeutische und psychopharmakologische Behandlung der gestörten Schmerzwahrnehmung empfohlen. Naturheilmittel bringen hier gar nichts.