Dieses Verfahren ist unter der Fallnummer 5V 14 525 beim Kantonsgericht registriert. (…) Mit Verfügung vom 13. Oktober 2014 trat die IV-Stelle auf das Gesuch betreffend Neuanmeldung, wie am 21. August 2014 vorbeschieden, nicht ein und verneinte, dass eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse seit der letzten Verfügung glaubhaft gemacht worden sei. Dagegen hat A am 12. November 2014 Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht und die Aufhebung der Verfügung verlangt. Die IV-Stelle sei anzuweisen, den Sachverhalt materiell zu prüfen. Dieses Beschwerdeverfahren ist unter der Fallnummer 5V 14 606 beim Kantonsgericht registriert. Aus den Erwägungen: