Mit einer weiteren Verfügung vom 16. November 2012 wurden der Versicherten Wiedereingliederungsmassnahmen (gemäss lit. a Abs. 2 SchlB zur 6. IV-Revision Beratung und Begleitung mit dem Ziel einer beruflichen Wiedereingliederung) zuerkannt. Zudem wurde sie über die Weiterausrichtung der halben Rente (gemäss lit. a Abs. 3 SchlB zur 6. IV-Revision) ab 1. Januar 2013 längstens bis 31. Dezember 2014 in Kenntnis gesetzt. Mit Mitteilung vom 16. November 2012 sprach die IV-Stelle der Versicherten zudem Beratung und Begleitung zu.