Denn das Gutachten von Dr. D ging am 8. Oktober 2013 bei der IV-Stelle ein. Am nächsten Tag holte die Verwaltung eine RAD-Stellungnahme ein, welche sogleich erstattet wurde (Protokolleintrag vom 9.10.2013). In der Folge dauerte es bis zum 24. Februar 2014 und damit mehr als 90 Tage, bis die IV-Stelle den prozessualen Revisionsgrund mittels Vorbescheid geltend machte. 10. 10.1. Was die rückwirkende Aufhebung der Invalidenrente per 1. Juni 2006 betrifft, so ist gemäss Art. 88bis Abs. 2 lit. b IVV vorausgesetzt, dass der Beschwerdeführer die Leistung zu Unrecht erwirkt oder die ihm nach Art. 77 IVV zumutbare Meldepflicht verletzt hat.