Gemäss dem überzeugenden Gutachten von Dr. D und dem neuropsychologischen Untersuchungsbericht von Dipl. Psych. E waren die im Rahmen der klinischen und neuropsychologischen Untersuchungen präsentierten schweren kognitiven Defizite in sich inkonsistent und nicht vereinbar mit den vorhandenen Ressourcen. Sie konnten als gesichert verdeutlicht bzw. aggraviert beurteilt werden. Auch die allgemeinen, in der Literatur beschriebenen Authentizitätskriterien bei der Beurteilung von vorgetäuschten Beschwerden hätten darauf hingewiesen, dass die Beschwerdepräsentation des Exploranden als nicht-authentisch zu qualifizieren seien.