-Die ersten drei Untersuchungen sind abgebrochen worden. Erst als der Gutachter darauf hinwies, dass der Explorand entsprechend häufiger kommen müsse oder eine stationäre Begutachtung erwogen werden müsse, konnten die Untersuchungen bis zum Schluss durchgeführt werden. -Die Phänomenologie der Halluzinationen ist nicht vereinbar mit dem Vorliegen eines bekannten psychiatrischen Krankheitsbildes. -Trotz angeblich jahrelanger Einnahme von Neuroleptika kein Ansprechen der Medikation auf die psychotische Symptomatik. -Falsche Angaben in Bezug auf die örtliche und situative Orientierung auf der einen Seite.