Im Umgang mit einem Kollegen hat er gemäss Beobachtung des Gutachters einen kollegialen, unauffälligen Umgang gepflegt. -Einerseits Darstellung schwerster kognitiver Störungen, andererseits gegenüber der Laborantin unauffälliges Auftreten und zudem gute Gedächtnisleistungen (denkt an Schirm, den er in einem Café abgestellt hatte; findet von sich aus den Weg vom Labor zurück). -Die Beschwerden werden als massiv geschildert, als maximal einschränkend im Alltag. Die Angaben bleiben aber vage und es können kaum konkrete Beispiele genannt werden. -Die empfohlene stationäre Behandlung wurde nie durchgeführt.