Das psychische Zustandsbild sei insgesamt instabil geblieben. Neue Erkenntnisse ergeben sich aus der Stellungnahme von lic. phil. G somit nicht. Schliesslich fehlen vorliegend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die IV-Stelle den Gutachter in irgendeiner Art instruiert haben sollte. Dass sie im Hinblick auf die Begutachtung auf bestehende Inkonsistenzen hingewiesen hatte, gehörte zu ihren Aufgaben. Auch in Fällen mit Observationen sind den Experten die entsprechenden Ergebnisse vorzulegen und von diesen bei ihrer Beurteilung zu berücksichtigen. Im Übrigen kann diesbezüglich auf die Ausführungen der IV-Stelle in ihrer Vernehmlassung verwiesen werden.