Beeinträchtigungen bei Status nach einer Commotio cerebri erklären liessen. Stattdessen müssten Aggravations- bzw. Verdeutlichungstendenzen als gesichert angenommen werden. Auch die Ausführungen der behandelnden Psychologin lic. phil. G vermögen keine Zweifel am Gutachten von Dr. D zu begründen. Sie äusserte sich mit keinem Wort zum Vorwurf der Aggravation und zum Verhalten des Beschwerdeführers anlässlich der Untersuchungen durch Dr. D. Überhaupt fehlt eine eingehende Auseinandersetzung mit der Expertise. Sie gab lediglich an, dass der Beschwerdeführer depressive Phasen mit psychotischen Symptomen durchlebt habe. Das psychische Zustandsbild sei insgesamt instabil geblieben.