E beruht, die geklagten Beschwerden des Versicherten berücksichtigt und in Kenntnis der Vorakten (Anamnese) abgegeben wurde. Weiter leuchten die Beurteilung der medizinischen Zusammenhänge und der medizinischen Situation ein. Schliesslich sind die Schlussfolgerungen von Dr. D begründet. Der Experte lud den Beschwerdeführer zu insgesamt fünf Untersuchungen ein und setzte sich intensiv mit dem Exploranden und den geschilderten Beschwerden auseinander. Er stützte seine Beurteilung auf eingehende Beobachtungen, auf die Literatur und mehrere Tests. Weiter zeigte er nachvollziehbar die bestehenden Diskrepanzen auf.