Zusammenfassend seien die Beschwerden des Exploranden ausgeprägt inkonsistent und vage. Die Authentizität der Beschwerde-/Symptompräsentation sei im Rahmen der Bewertung nach allgemeinen, nicht symptombezogenen Kriterien nach Foerster und Winckler nicht gegeben. Untypisch für authentisch erlebte Halluzinationen sei etwa auch, dass der Versicherte die beschriebenen Gestalten nicht mehr sehe, wenn er die Augen schliesse, obschon er wisse, dass sie noch da seien. Die Stimmen hätten im Übrigen Inhalte, wie sie bei Schizophrenien oder Depressionen nicht zu erwarten seien (keine eigentliche Bedrohung, sondern durchaus hilfreich).