Bei leicht- bis mittelgradigen depressiven Zuständen sei man dabei massgeblich bis ausschliesslich auf die Angaben der Betroffenen angewiesen. Durch nichtauthentische Beschwerde-/Symptomdarstellung sei eine Diagnostik nicht möglich, da die präsentierten Symptome eine möglicherweise leichtgradig vorhandene depressive Symptomatik quasi überstrahle. Mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit liessen sich aus heutiger gutachterlich-psychiatrischer Sicht die damals geltend gemachten dauerhaften Einschränkungen bezüglich Arbeit wie privaten Aktivitäten aus der Beschwerdenschilderung heraus nicht begründen.