Unverständlich sei des Weiteren, dass der Versicherte trotz einer angeblich schweren psychiatrischen Erkrankung weiterhin die Fahreignung besitzen soll. Gemäss Handbuch der verkehrsmedizinischen Begutachtung seien die Voraussetzungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen für alle Kategorien bei Schizophrenien und Wahnkrankheiten wie bei schweren affektiven Störungen nicht gegeben, was jedem Facharzt für Psychiatrie vertraut sein sollte. Zusammenfassend sei die Symptomatik, wie sie im Längsschnitt beschrieben worden sei, nicht vereinbar mit einem bekannten psychiatrischen Krankheitsbild.