Sie fänden sich ohne Verknüpfung nebeneinander, ohne die für schwere wahnhafte Depressionen typischen Wahninhalte. Unverständlicherweise sei in den vorhandenen Berichten auch nicht problematisiert worden, weshalb der Explorand keine Antidepressiva erhalte. Unverständlich sei des Weiteren, dass der Versicherte trotz einer angeblich schweren psychiatrischen Erkrankung weiterhin die Fahreignung besitzen soll.