Als Coping-Strategie, wie sie von den meisten kranken Personen mit chronisch auftretenden Halluzinationen entwickelt würden, sei eine solche Massnahme (auf den Friedhof bzw. in den Park gehen) aus psychiatrisch-gutachterlicher Sicht jedenfalls nicht geeignet. Überhaupt seien die Angaben des Exploranden über seine Halluzinationen nie kritisch diskutiert worden, was angesichts der wenig spezifischen Phänomenologie der Symptomatik, des ungewöhnlichen Verlaufs wie auch der offensichtlich erhaltenen und bereits damals erwähnten Ressourcen (Fahreignung gemäss Bericht vom 27.9.2012; Ausschau nach neuem Imbissstand gemäss Bericht vom 15.5.2007) indiziert gewesen wäre.