Auch fehle es an einer Begründung der Differenzialdiagnose (schwere wahnhafte Depression, paranoide Schizophrenie) anhand der Kriterien gemäss ICD-10, trotz der ungewöhnlichen Phänomenologie der angegebenen Sinnestäuschungen. Diese seien aus gutachterlicher Sicht als optische Halluzinationen in der beschriebenen Form nicht typisch für die in den Berichten gestellten Diagnosen. Weiter würde man beim Hören von Stimmen im Rahmen einer Psychose in einer geräuscharmen Umgebung wie dem Friedhof eine Zunahme derselben erwarten.