Aus der Auskunft von lic. phil. G gegenüber dem Gutachter ergibt sich, dass sich der Beschwerdeführer ihr gegenüber im Wesentlichen gleich präsentierte. Sie gab auch an, dass der Patient die Medikamente nicht regelmässig einnehme. Der Grund dafür seien gemäss seinen Angaben Äusserungen seiner Frau in Bezug auf seine Potenz. Eine Hospitalisation habe nie stattgefunden, weil der Versicherte dies aus familiären Gründen nicht gewollt habe. Schliesslich wies der Gutachter auf zwei neuropsychologische Untersuchungen vom 13. und 14. März 2013 hin, welche der Explorand ebenfalls vorzeitig abgebrochen habe. Gemäss Beurteilung von Dipl. Psych.