Der Versicherte habe keine Erklärung für seine Halluzinationen gegeben, auch nicht im Sinn von damit in Zusammenhang stehenden Wahngedanken. Bei der Prüfung der Affektivität hätten sich gemäss Gutachter keine Hinweise für ein depressives Syndrom gezeigt. Der Versicherte habe sich hoffnungsvoll gegeben. Schuldgefühle habe er von sich gewiesen. In einem Explorationsgespräch vom 3. Oktober 2013 habe der Versicherte weitestgehend seine früher gemachten anamnestischen Angaben bestätigt. Er sei dieses Mal über zwei Stunden Untersuchungsdauer grösstenteils ruhig und konzentriert sitzen geblieben, mit klarem Blick an Dolmetscher und Gutachter.