Von drei Begriffen, welche ihm der Gutachter auf Türkisch zur Wiederholung vorgab, habe er maximal zwei unmittelbar danach wiedergegeben. Wiederum habe der Explorand die Untersuchung vorzeitig abgebrochen, wobei er bestätigt habe, Stimmen zu hören. Auch im Gespräch vom 29. Juli 2013 sei der Versicherte in seinen Schilderungen vage geblieben. Bei der Blutentnahme habe er sich gegenüber der Laborantin aber höflich, korrekt und unauffällig verhalten. Im Psychostatus sei er bewusstseinsklar gewesen, örtlich ungenau orientiert. Er habe oft Perseverationen gehabt. Seine Angaben seien geprägt gewesen durch Vagheit und ausgeprägtes Danebenantworten.