Es sei möglich, dass bei grossen Differenzen und unklarem Beschwerdebild auch eine Symptom- bzw. Beschwerdevalidierung vorgenommen werden sollte. Bestimmte Validierungsschritte sollten von dafür speziell ausgebildeten Neuropsychologen vorgenommen werden, welche gerade auch mit Fremdsprachigen entsprechende Erfahrungen hätten. Dr. D bat um eine Rückmeldung, ob dies – sollte dies überhaupt nötig sein – grundsätzlich möglich wäre. Die IV-Stelle bejahte dies in der Folge. 5. 5.1. Das Gutachten von Dr. D ging am 8. Oktober 2013 bei der IV-Stelle ein.