Die Behandler diagnostizierten – wie bereits in den Berichten vom 31. Oktober 2006 und 15. Mai 2007 zu Handen des Krankentaggeldversicherers – weiterhin eine depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode mit psychotischen Anteilen (ICD-10 F32.2) sowie differenzialdiagnostisch einen Verdacht auf eine Störung aus dem schizophrenen Formenkreis mit wahnhaft akustischen und visuellen Halluzinationen (ICD-10 F20.3). Trotz Pharmakotherapie und regelmässiger Gesprächspsychotherapie mit kognitiv verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt habe keine durchgehende Stabilität des psychischen Zustandsbildes erreicht werden können. Der Verlauf sei weiterhin wechselhaft.