Im Arztbericht vom 13. Februar 2012 hielt das Psychiatrieteam Z einen im Wesentlichen unveränderten Gesundheitszustand des Beschwerdeführers fest. Die Behandler diagnostizierten – wie bereits in den Berichten vom 31. Oktober 2006 und 15. Mai 2007 zu Handen des Krankentaggeldversicherers – weiterhin eine depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode mit psychotischen Anteilen (ICD-10 F32.2) sowie differenzialdiagnostisch einen Verdacht auf eine Störung aus dem schizophrenen Formenkreis mit wahnhaft akustischen und visuellen Halluzinationen (ICD-10 F20.3).