Aufgrund einer anonymen telefonischen Meldung, gemäss welcher der Beschwerdeführer einer Tätigkeit an einem Imbissstand nachgehe und auch sonst mit seiner Familie und den zwei kleinen Kindern ein sehr aktives Leben führe (vgl. Protokolleintrag vom 19.2.2010), leitete die Verwaltung (vorzeitig) ein Revisionsverfahren ein. 4.1. Im Arztbericht vom 13. Februar 2012 hielt das Psychiatrieteam Z einen im Wesentlichen unveränderten Gesundheitszustand des Beschwerdeführers fest.