Er habe überall Schatten, kleine Männlein und bedrohende Gestalten gesehen. Der Gutachter kam zum Schluss, dass der Versicherte an einem Wahnsyndrom leide, sich verfolgt, bedroht und belästigt fühle und glaube, dass die anderen Menschen ihm Schlechtes antun wollten. Es bestehe aber ein deutlicher Unterschied zwischen dem psychopathologischen Befund während der ersten und der zweiten Sitzung. Die während des zweiten Gesprächs festgestellte psychotische Symptomatik habe sich offensichtlich zirka eine Woche vor der Untersuchung einzustellen begonnen, was auf ihn – Dr. B – einen durchaus bedrohlichen Eindruck mache.