Sie sehe sich darin bestätigt, dass dieser nur Leistungen erschleichen wolle. Die IV-Stelle könne nicht von ihr verlangen, das Arbeitgeberformular auszufüllen und damit mitzuhelfen, dass der Versicherte sich – wie er mehrmals angekündigt habe – in der Türkei zur Ruhe setzen könne. Mit der Invalidenrente könne man in der Türkei in Saus und Braus leben. Sollte er dennoch berentet werden, würde sie das ganze publik machen. 3.2. Im erwähnten Gutachten diagnostizierte Dr. B eine paranoide Schizophrenie (ICD-10 F20.0). Diese Diagnose habe sich seit Sommer 2005, anfänglich wahrscheinlich schleichend, ergeben, wobei zunächst noch von einer schweren Depression ausgegangen worden sei.