Am 24. Juni 2014 verfügte sie im Sinn des Vorbescheids. Mit Rückforderungsverfügung vom 2. April 2015 verpflichtete die IV-Stelle A zur Rückzahlung der ausgerichteten Rentenleistungen vom 1. Juni 2009 bis 30. Juni 2014 im Betrag von insgesamt Fr. 164'887.--. Gegen die beiden Verfügungen liess A Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben. Aus den Erwägungen: 3. Zu prüfen ist, ob die rückwirkende Rentenaufhebung vor Bundesrecht standhält. Dazu sind die Umstände der ursprünglichen Rentenzusprache näher zu beleuchten. 3.1. Die rentenzusprechende Verfügung vom 3. Dezember 2008 basierte hauptsächlich auf dem Gutachten von Dr. B vom 26. August 2008.