E, Fachpsychologin für Neuropsychologie, erstellten neuropsychologischen Berichts – am 5. Oktober 2013 erstattet. Gestützt auf dieses Gutachten und die versicherungsmedizinische Beurteilung von RAD-Arzt C (vgl. Protokolleintrag vom 9.10.2013) stellte die Verwaltung A mit Vorbescheid vom 24. Februar 2014 die rückwirkende Aufhebung der Rente auf den Zeitpunkt der Ausrichtung und eine Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Leistungen in Aussicht. Am 24. Juni 2014 verfügte sie im Sinn des Vorbescheids.