Die IV-Stelle Luzern holte in der Folge Berichte der behandelnden Ärzte ein. Mit Schreiben vom 29. August 2007 meldete sich die damalige – vom Versicherten getrennt lebende – Ehefrau bei der IV-Stelle Luzern und äusserte sich dahingehend, dass der Versicherte Leistungen der Invalidenversicherung erschleichen wolle, um sich mit dem Geld in der Türkei zur Ruhe zu setzen. Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD; vgl. Protokolleintrag vom 14.3.2008) beauftragte die Verwaltung daraufhin Dr. med. B, FMH Psychiatrie und Psychotherapie, mit der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens. Dieses wurde am 26. August 2008 erstattet.