| | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A, geboren 1981, ist seit dem 1. Januar 2013 im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bei der B versichert. Gemäss der Versicherungspolice vom 1. Januar 2013 wurde die jährliche Franchise auf Fr. 2'500.-- festgesetzt. Mit Schreiben vom 24. November 2013 kündigte A ihre Police bei der B per 31. Dezember 2013. […] A beantragte am 27. Dezember 2013 bei der B über deren Webseite erneut eine Aufnahme in die obligatorische Krankenversicherung zu einer Jahresfranchise von Fr. 300.--.