Persönlichkeitspathologie, einer Angststörung oder einer posttraumatischen Belastungsstörung die Rede war, jedenfalls gutachterlicher Überprüfung. Auf der anderen Seite ist immerhin festzustellen, dass die schwere depressive Symptomatik, die seinerzeit hauptsächlich zur Erhöhung des Leistungsanspruchs auf eine ganze Rente geführt hatte, inzwischen so nicht mehr diagnostiziert wurde. So bescheinigte Dr. med. G, FMH Psychiatrie und Psychotherapie, mit Bericht vom 17. Juli 2013 zwar seinerseits noch eine rezidivierende depressive Störung, welche er aber gegenwärtig als in Remission und nur noch von mittelgradiger Ausprägung ohne psychotische Symptome (ICD-10 F33.1) qualifizierte.