17 Abs. 1 ATSG zu erfolgen hat, ist demnach noch nicht vorgenommen worden. 4.2. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass in jüngster Zeit zwar Dr. med. F, FMH Psychiatrie und Psychotherapie, mit Arztbericht vom 4. Juli 2013 nebst einer Somatisierungsstörung (ICD-10 F45.0) diverse neue psychiatrische Diagnosen stellte, u.a. namentlich eine kombinierte Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F61), eine Panikstörung (ICD-10 F41.0), eine posttraumatische Belastungsstörung (ICD-10 F41.0 [recte: F43.1]) und differenzialdiagnostisch auch eine Persönlichkeitsveränderung nach Extrembelastung.