3. 3.1. Wie bereits in der verfahrensleitenden Verfügung betreffend Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ausgeführt, stützte sich die erstmals mit Verfügung vom 12. Mai 2004 zugesprochene Viertelsrente auf ein Gutachten der Medizinischen Abklärungsstelle (MEDAS) Z vom 6. Oktober 2003, in welchem im Wesentlichen polytope Weichteilschmerzen mit Tendenz zu einem Fibromyalgiesyndrom bei leichten degenerativen Veränderungen der Bandscheiben L4/5 und L5/S1, eine leichte Nephroptose rechts und eine chronifizierte Anpassungsstörung/Schmerzsyndrom diagnostiziert worden waren. Weitere Diagnosen wurden nicht als die Arbeitsfähigkeit einschränkend erachtet.