Diese Argumentation steht vielmehr im Widerspruch zur Aussage der Beschwerdeführerin, für die Firma stets auch als Ansprechperson erreichbar gewesen zu sein. Sollte sie tatsächlich vorwiegend an den Randstunden – d.h. am frühen Morgen oder spät am Abend – gearbeitet haben, ist kaum nachvollziehbar, wie sie eine Präsenzzeit von 50 % aufgewendet haben soll. Kommt hinzu, dass potentielle Kunden für Vermögensverwaltung, Immobilienberatung/Immobilienplanung in der Regel eine Ansprechperson während der üblichen Bürozeiten wünschen und erwarten dürfen. Ferner ist zu beachten, dass auch ihr Ehemann im Betrieb arbeitete.