Der Stellenwechsel in die Firma ihres Ehemannes zum Zeitpunkt der Geburt des ersten Sohnes sei wohl aufgrund der Möglichkeit der Reduktion des Arbeitspensums erfolgt; andernfalls hätte sie diesen aufgrund der damit verbundenen deutlichen Reduktion des Einkommens nicht vorgenommen. 3.2.2. 3.2.2.1. Erwerbstätigkeit setzt eine auf Erwerb gerichtete Arbeit voraus.