In der Praxis dürften solche Dokumente bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten – wie vorliegend – kaum je anzutreffen sein, sondern schon eher die Ausnahme sein denn als üblich. Das Fehlen solcher Dokumente ist sodann kein hinreichendes Indiz dafür, dass die Beschwerdeführerin in den massgebenden Jahren nicht im Betrieb ihres Ehemannes tätig war. Sie bringt vor, sie habe nicht nur sämtliche administrative Arbeiten (Korrespondenzen, Koordination von Terminen, Organisation von Anlässen und Sitzungen usw.) erledigt, sondern auch sichergestellt, dass bei der Firma stets eine Ansprechperson erreichbar war. Weiter habe sie Abklärungen im Rahmen der laufenden Projekte getätigt (…).