Dort hatte der Beschwerdeführer seit der Gründung seiner Firma während rund 15 Jahren kein einziges Geschäft abgeschlossen und keinerlei Einkünfte erzielt, sondern lediglich Aufwendungen ausgewiesen; hatte die ursprüngliche betriebswirtschaftliche Organisation im Laufe der Jahre wieder abgebaut, indem er sowohl geschäftlich wie auch privat auf einen Telefonanschluss verzichtete, Einträge in den Branchenverzeichnissen streichen liess und auch anderweitig von öffentlichen Hinweisen auf seine Firma absah (keine Inseratenwerbung, keine Firmentafel vor seinem Büro usw.). Hier verhält es sich – wie bereits dargelegt und aufgrund der Aktenlage erstellt – komplett anders.