Der vorliegende Fall lässt sich nicht mit jenem Sachverhalt vergleichen, der dem in ZAK 1987 S. 417 publizierten Entscheid zugrunde lag. Dort hatte der Beschwerdeführer seit der Gründung seiner Firma während rund 15 Jahren kein einziges Geschäft abgeschlossen und keinerlei Einkünfte erzielt, sondern lediglich Aufwendungen ausgewiesen;