Wie aus den Akten ersichtlich, arbeitete seine Ehefrau in der Firma im administrativen Bereich mit. Aus den Buchhaltungsunterlagen und Auszügen von Bankkonten geht hervor, dass S in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2012 Lohnzahlungen in Höhe von insgesamt Fr. 105'750.-- erhalten hat, wovon die Firma die paritätischen Lohnbeiträge abgerechnet und bezahlt hat. Diese Zahlungen wurden im Beschwerdeverfahren 5V 14 382 (Beiträge der Ehefrau als Nichterwerbstätige für 2008-2011) als "Beiträge aus Erwerbstätigkeit" voll angerechnet.