Sodann geht daraus auch hervor, dass der Beschwerdeführer in den letzten Jahren vermehrt – wenn auch im geringeren Umfang – Honorare für Tätigkeiten ausserhalb der Familie generieren konnte. Dies widerlegt die Behauptung der Beschwerdegegnerin, der Beschwerdeführer werde im Wirtschaftsverkehr nicht wahrgenommen und leiste keine nach aussen erkennbare Arbeit. 3.1.2. Entgegen der Auffassung der Ausgleichskasse tritt die Firma klarerweise am Markt auf. Sie ist bei der Mehrwertsteuer registriert und hat einen professionellen Auftritt im Internet.