Wie der Beschwerdeführer festhält, ist er zusammen mit P und Q zu gleichen Teilen an der R AG beteiligt (…). Diese betreibt den J Store in der Liegenschaft I, Luzern, der im November 2009 nach dem Umbau der Liegenschaft eröffnet wurde. Für seine Arbeit wurde der Beschwerdeführer ab 2010 entschädigt. Die diesbezüglichen erhaltenen Zahlungen von total Fr. 14'788.-- (2010), Fr. 500.-- (2011) und Fr. 10'000.-- (2012) sind in den Erfolgsrechnungen verbucht (…). Sodann geht daraus auch hervor, dass der Beschwerdeführer in den letzten Jahren vermehrt – wenn auch im geringeren Umfang – Honorare für Tätigkeiten ausserhalb der Familie generieren konnte.