Bauprojekt "K", Y (detaillierte Ausarbeitung inkl. Pläne und Gutachten); Beratung "L" (Umbaupläne für ein neues Geschäftsgebäude); Marketing und Werbeleistungen für "M GmbH"; Recherchen und neue Entwicklungspläne in Zusammenarbeit "N" in X & W; Beratung für O, V. Bei diesen Dienstleistungen handelt es sich um Tätigkeiten, die der Beschwerdeführer im Auftrag für Dritte ausgeführt hat. Für seine Leistungen wurde er von den Auftraggebern entschädigt. Die Honorarzahlungen sind aufgrund der in den Akten befindlichen Buchhaltungsunterlagen lückenlos ausgewiesen (…). Zur Illustration der Tätigkeiten aus dem Immobiliensektor wurden im Einspracheverfahren auch diverse Projektstudien beigelegt.