Die strittigen Einschätzungsverfügungen NE stellen rechtlich nämlich eine Wiedererwägung der rechtskräftigen Beitragsverfügungen SE (selbständige Erwerbstätigkeit) der Jahre 2008 bis 2011 dar (…). Im Rahmen der Aufforderung zur Vernehmlassung und Einreichung aller sachbezüglichen Akten (…) hätte die Ausgleichskasse diese Unterlagen ins Recht legen müssen, was sie jedoch unterlassen hat. Dies ist umso weniger verständlich, als es sich bei den mit Editionsverfügung vom 9. Dezember 2014 nachgeforderten Verfügungen um wesentliche, für die Entscheidung rechtsrelevante Akten handelt, über die das Kantonsgericht im Sinn vollständiger Aktenauflage zu verfügen hat.